Impressum
HINWEISE GEMÄSS § 5 TMG, § 2 DL-INFO
Pfeiffer & Link Partner PartG
Friedensplatz 2-4, D-64283 Darmstadt
Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main: PR 1594
USt-ID-Nr. DE 246010539
Notare/Rechtsanwälte
Telefon: +49 (0) 6151 1762-0
kanzlei@pfeiffer-link.de
Steuerberater/Wirtschaftsprüfer
Telefon: +49 (0) 6151 1762-30
info@pfeiffer-link.com
1. Rechtsanwälte (zugelassen in der Bundesrepublik Deutschland):
• Rechtsanwalt Ulf Linder
• Rechtsanwalt und Notar Matthias Allwinn
• Rechtsanwalt Thomas Löw
• Rechtsanwalt und Notar a. D. Alexander Pfeiffer
• Rechtsanwalt Klaus Frankfurth
• Rechtsanwältin Nadine Goldner
• Rechtsanwalt Dennis Zimmer
• Rechtsanwältin Öncü Göksu
• Rechtsanwalt Johannes Boll
• Rechtsanwältin Yagmur Öztürk
• Rechtsanwältin Seyda Soydas
Die Rechtsanwälte der Kanzlei gehören der Rechtsanwaltskammer Frankfurt/M., Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt/M. an. Es gelten im Wesentlichen folgende Berufs- und Gebührenordnungen:
• BRAO (Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung)
• BORA (Berufsordnung für Rechtsanwälte)
• FAO (Fachanwaltsordnung)
• RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
• Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft
Sie können diese Regelungen unter "www.brak.de" unter dem Stichwort "Berufsrecht" im Internet nachsehen.
2. Steuerberater
• Steuerberater Rolf Link
• Steuerberater Stephan Fleck
• Steuerberater Philip Goll
• Steuerberater Andreas Baier
Die Steuerberater der Kanzlei gehören der Steuerberaterkammer Hessen, Gutleutstr.175, 60327 Frankfurt/M. an. Es gelten im Wesentlichen folgende Berufs- und Gebührenordnungen:
• StBG (Steuerberatungsgesetz)
• StBVV (Steuerberatergebührenverordnung )
• BOSt (Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer )
• DVStB (Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften )
Sie können diese Regelungen unter "www.bstbk.de" unter dem Stichwort "Downloads-Berufsrecht" im Internet nachsehen.
3. Notare
• Rechtsanwalt und Notar Matthias Allwinn
• Rechtsanwalt und Notar a. D. Alexander Pfeiffer
Die Notare der Kanzlei gehören der Notarkammer Frankfurt/M., Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt/M. an. Aufsichtsbehörde der Notare ist der Präsident des Landgerichts Darmstadt, Mathildenplatz 13-14, 64283 Darmstadt. Es gelten im Wesentlichen folgende Berufs- und Gebührenordnungen:
• BNotO (Bundesnotarordnung)
• KostO (Kostenordnung)
• BeurkG (Beurkundungsgesetz)
• DONot (Dienstordnung für Notarinnen und Notare)
• Richtlinien für die Berufsausübung
Sie können diese Regelungen unter "www.bnotk.de" unter dem Stichwort „Berufsrecht“ bei der Bundesnotarkammer nachsehen.
Partner der Kanzlei Pfeiffer Link & Partner sind:
• Rechtsanwalt Ulf Linder
• Steuerberater Stephan Fleck
• Rechtsanwalt und Notar Matthias Allwinn
• Rechtsanwalt Thomas Löw
• Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Philip Goll
Wirtschaftsprüfer
Pfeiffer Link GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Friedensplatz 2-4, D-64283 Darmstadt
Telefon: +49 (0) 6151 1762-30
Amtsgericht Darmstadt HRB 101318
USt-ID-Nr. DE 338261081
Geschäftsführung: Philip Goll, WP/StB
E-Mail: info@pfeiffer-link.com
Vermögensschadenshaftpflichtversicherungen
Notar und Rechtsanwälte:
R+V Allgemeine Versicherung AG, Voltastr. 84, 60486 Frankfurt / M.
Steuerberater/Wirtschaftsprüfer
HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG, 50497 Köln
Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderungen der § 67 Steuerberatungsgesetz (StBerG), §§ 51 ff. Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB), § 54 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) in Verbindung mit der Verordnung über die Berufshaftpflichtversicherung der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer (WPBHV)
Außergerichtliche Streitschlichtung:
Bei Streitigkeiten zwischen Steuerberatern und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Steuerberaterkammer. Die Steuerberaterkammer führt auf Antrag gemäß § 76 Abs. 2 Nr. 3 StBerG bei Streitigkeiten zwischen Steuerberatern und Auftraggeber ein Vermittlungsverfahren durch. Nähere Informationen hierzu erteilt die Steuerberaterkammer.
Steuerberaterkammer Hessen | Startseite - StBK Hessen (stbk-hessen.de)
Erforderliche Preisangaben gemäß § 4 DL-InfoV:
Sofern die Leistung des Steuerberaters im Vorhinein festgelegt wird, erfolgt eine ausdrückliche schriftliche Honorarvereinbarung. In dieser schriftlichen Honorarvereinbarung kann ein Preis für ein Erstberatungsgespräch, ein Pauschalpreis für in dieser Vereinbarung genau festzulegende Leistungen oder die Abrechnung der Leistung nach zu vereinbarenden Stundensätzen festgelegt werden.
Grundsätzlich ergeben sich Gebühren für den Steuerberater aus der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV). Ausgehend von den maßgeblichen Gegenstandswerten und unter Berücksichtigung der fallangemessenen Gebührenrahmen ergibt sich das entsprechende Steuerberaterhonorar zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
Nachdem bei der Abrechnung nach StBGV die endgültigen Kosten in der Regel nur einzelfallbezogen und mit einem gewissen Aufwand prognostiziert werden können, erfolgt auf Basis der Angaben des Mandanten vor Auftragsannahme die auf den Einzelfall bezogene Prognose der vermutlich anfallenden Gebühren.
Letztlich ausschlaggebend ist gem. § 11 StBGebV die Berücksichtigung aller Umstände des auszuführenden Auftrags, vor allem der Umfang, die Schwierigkeit, die Bedeutung der Angelegenheit sowie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers.
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